Behinderten-Ausbildung

BEHINDERTEN-AUSBILDUNG

Körperliche Mängel und Beeinträchtigungen müssen nicht zwangsläufig den Verzicht auf den Führerschein und die Mobilität bedeuten. Sehr viele Behinderungen können durch Hilfsmittel oder Zusatzeinrichtungen so ausgeglichen werden, daß ein KFZ sicher im Straßenverkehr geführt werden kann. Der Führerschein bedeutet gerade für behinderte Menschen ein Stück Unabhängigkeit und Lebensqualität.

Behindertenausbildung bei Vogel & Sohn bedeutet für Sie:

  • Über 30 Jahre Erfahrung in der Behindertenausbildung als Verbandsfahrschule
  • Behindertenreferent des Thüringer Fahrlehrerverbandes
  • Ausbildung in Theorie und Praxis
  • Umschulung und Weiterbildung für Führerscheininhaber auf Ihren Fahrzeugen
  • Behindertengerechte Fahrzeuge und
    barrierefreie Räumlichkeiten
  • Unterstützung bei notwendigen Gutachten
  • Umfassende Beratung in allen Fragen rund um den Führerschein, Behördenahngelegenheiten, Anträgen für Kostenträgern und auch zu Fahrzeugumrüstungen sowie der Fahrzeugbeschaffung
  • ASF und FES Seminare für Behinderte
  • Direktabrechnung mit Kostenträgern 
  • Zusammenarbeit mit Behörden, Arbeitsämtern, Behindertenwerkstätten und anderen Trägern

Folgende Behinderungsarten werden ausgebildet:
Bein oder Armamputationen, Halbseitenlähmungen (Hemiplegie), Querschnittlähmungen (Para-und Tetraplegie), Multiple Sklerose, Spina Bifida, Kleinwuchs, Morbus Bechterew, Schlaganfall, Sprachschädigungen, Kinderlähmung, Intelligenzstörungen, LRS Schwächen, Rückenmarkserkrankungen


Vorhandener Führerschein bevor die Behinderung eingetreten ist:
Wir unterstützen Sie gern bei der Umschulung auf ein für Sie entsprechendes Fahrzeug.
Der ursprünglich erworbene Führerschein behält seine Gültigkeit, wenn die Führerscheinstelle informiert wurde und Sie entsprechende Auflagen und Beschränkungen eintragen lassen.

Rechtliche Aspekte


Ob ein Führerschein erworben werden darf, entscheidet die Führerscheinstelle. Grundlage der Entscheidung ist ein medizinisches (ggf. psychologisches) Gutachten. Dieses kann z.B. von einem Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation sein. Ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftverkehr enthält Vorschläge für die Ausstattung des Fahrzeuges. Die Führerscheinstelle entscheidet, welche Gutachten notwendig sind. Der Führerschein wird mit den notwendigen Auflagen und Beschränkungen versehen.

Finanzielle Hilfen


Es besteht die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für den Führerscheinerwerb und die Fahrzeugumrüstung zu bekommen, wenn die Fahrerlaubnis zur Berufsausübung, Ausbildung oder aus anderen beruflichen Gründen erforderlich ist. Zuschüsse gibt es z.B. von Trägern der Rentenversicherung, Berufsgenossenschaften oder den Arbeitsagenturen. Auch wenn Sie nicht zu diesem Personenkreis gehören, so kann es Zuschüsse über das Sozialamt oder die Fürsorgestellen geben.

Wir sorgen für Ihre Mobilität, erst recht mit Behinderung!

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